|
| Was muss man bei Vertragslaufzeiten beachten? |
| |
 |
Beim Abschluss eines Handyvertrags mit einem Mobilfunkanbieter
ist man meistens für die nächsten 24 Monate an diesen
Handyvertrag gebunden. Es gibt aber auch Handyverträge
mit
nur 3 oder 12 monatiger Laufzeit.
Die 24 monatige Mindestvertragslaufzeit hat sich eigentlich
bei allen Mobilfunkanbietern durchgesetzt. Viele Provider
bieten Handys für 0,- Euro bei Vertragsabschluss
an. |
|
Die Kosten für
solch ein subvetioniertes Handy zahlt der Kunde mit der monatlichen
Grundgebühr ab. Nach 24 Monaten gehört das Handy Ihnen. Sollten Sie
Ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollen, so müssen
Sie das rechtzeitig erledigen. Ihr Mobilfunkvertrag verlängert
sich nämlich nach Ablauf der regulären 24 Monate
automatisch um weitere 6-12 Monate. Bitte beachten Sie dazu
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Mobilfunkvertrags. |
| |
| Tipp: Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanschluss-Anbieter innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit. In der Regel erweisen sich Mobilfunkanbieter hier selten kooperativ. Auch das subventionierte Handy wird gelegentlich „preislich nachbelastet“. Unter Umständen ist hier die Aktualisierung des Tarifs vorteilhafter. Die Anbieter präsentieren derart regelmäßig neue, kostengünstigere Spartarife. Auf jeden Fall sollte man daher einmal jährlich überprüfen, ob der derzeit verwendete Tarif noch den Telefongewohnheiten entspricht und ob es nicht beim gleichen Mobilfunkanschluss-Anbieter inzwischen einen preisgünstigeren gibt. |
|